Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Der Effizienzbonus – Warum es bei Wärmepumpen zum Teil 5% mehr Förderung gibt

Die Wärmepumpe ist ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende in Deutschland. Gerade das erste Halbjahr 2025 hat gezeigt, dass Wärmepumpen mittlerweile in diversen Gebäudetypen Anwendung finden. So wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft (Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie). Dies ist auch zwingend notwendig, um dem Ziel einer treibhausneutralen Wärmeerzeugung in Deutschland näher zu kommen. Um den Umstieg von alten fossilen Heizungssystemen auf Wärmepumpen trotz der hohen Investitionskosten zu erleichtern, wurden spezielle Förderprogramme aufgesetzt.

Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Ein zentrales Instrument ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bietet Zuschüsse und Kredite, die einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken können. So gibt es für den Heizungstausch auf Erneuerbare Energien folgende Investitionszuschüsse (Stand 08/2025):

  1. Eine Grundförderung von 30% bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  2. Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20% bis Ende 2028 bei funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
  3. Ein Einkommensbonus von 30% bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

Diese Standard-Förderungen sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% bei maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro. Dennoch gibt es weitere Zuschüsse bei der Installation von besonders effizienten Biomasseheizungen (2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag), sowie ein Effizienzbonus von 5 Prozent bei Wärmepumpen mit besonderen Wärmequellen oder Kältemittel.

Es gibt kein ideales Kältemittel – Welche gibt es und welche werden besonders gefördert?

Der Effizienzbonus wird gewährt wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt werden oder – was für private Haushalte oftmals entscheidend ist – natürliche Kältemittel eingesetzt werden. Als natürliche Kältemittel gelten Propan (R290), Isobutan (R600a), Propen (R1270), Ammoniak (R717), Wasser (R718), Kohlendioxid (R744).

Doch was macht ein gutes Kältemittel aus und warum werden „natürliche“ Kältemittel besonders gefördert? Kältemittel sollten Umweltwärme aufnehmen und abgeben können. Dafür müssen sie bei geringen Temperaturen verdampfen und sich bei höheren Temperaturen im Kondensator wieder verflüssigen. Technisch gesehen sollten diese Prozesse bei möglichst beherrschbaren, also niedrigen Drücken stattfinden.

Lange Zeit erfüllten diese Anforderungen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die jedoch wegen der Schädigung der Ozonschicht 1995 verboten wurden. Als Ersatz fanden anschließend Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) breite Anwendung. Diese Stoffgruppe hat jedoch ein zentrales Problem, das hohe Treibhauspotenzial. Mittlerweile ist die Nutzung treibhausschädigender Kältemittel über die F-Gas-Verordnung der EU reglementiert.

Andere synthetische wie auch natürliche Kältemittel haben zwar ein geringeres Treibhauspotenzial, können aber Nachteile wie Brennbarkeit oder Umweltbelastung mit sich bringen. Brennbare Kältemittel sind zum Beispiel oftmals nur für die Außenaufstellung nutzbar. Insgesamt lässt sich festhalten, dass bei der Wahl der Kältemittel immer zwischen mehreren Faktoren abgewogen werden muss. Natürliche Kältemittel werden aber wegen ihres geringeren Treibhauspotenzials besonders gefördert.

Bei weiteren Fragen können sich Interessenten an den Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. wenden, um eine individuelle Energieberatung zu vereinbaren. Dabei können auch Fragen zu Fördermöglichkeiten geklärt werden.