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Sicherheit für Steckersolargeräte: Leistung und Installation per Norm geregelt

Kleine Photovoltaikanlagen – so genannte Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke – sind ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang zur Energiewende. Nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter können so selbst Strom mittels Solarenergie erzeugen und im eigenen Haushalt nutzen.  Nach rund acht Jahren Normungsarbeit wurde vom Verband der Elektrotechnik (VDE) nun eine neue Norm (DIN VDE V 0126-95) vorgestellt, die ein verbindliches Regelwerk für Stecker-Solaranlagen darstellt.

Die wichtigsten Punkte bei der neuen Norm sind:

  • Maximal 960 Watt Modulleistung bei einer Installation mit einem Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker).
  • Maximal 2000 Watt Modulleistung über einen Wieland-Anschluss.
  • Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung bei einer Einspeisung in das eigene Hausnetz.
  • Die elektrische Sicherheit muss bei einer Installation über den Schuko-Stecker gewährleistet sein, z.B. mittels Schutzumhüllung oder internen Trennschalter.

Die Norm bestätigt somit das Einspeiselimit für Steckersolargeräte von 800 Watt und bringt Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer von schon installierten Anlagen.
Zu beachten ist, dass diese Norm nicht für die kombinierte Nutzung mit Speichersystemen gilt. Hier wird es ebenfalls noch eine neue Norm geben.