Ein flächendeckender Umstieg von Verbrennern auf E-Autos ist ein wichtiger Baustein, um die CO2-Emissionen im Verkehrsektor zu senken. Die Bundesregierung hatte daher Mitte 2025 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern.“ Bislang gibt es jedoch Anreize vor allem für Dienstwagen – eine entsprechende Förderung für Privathaushalte war 2023 ausgelaufen. Im Hinblick auf die weiterhin meist teuren rein elektrischen Modelle ist der Umstieg auf E-Autos daher mit einigen Hindernissen verbunden.
Nun soll also eine neue Förderung vor allem für Privatleute kommen. Wie das konkret aussehen soll, hat die Bundesregierung nun in einem ersten Entwurf beschrieben. Die neue Förderung soll laut Medienberichten aus drei Bausteinen bestehen und ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Haushalts:
- Eine Basisförderung von 3.000 Euro.
- Ein Kinderbonus von 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro.
- Ein Einkommensbonus von 1.000 Euro (Bedingung: Nettoeinkommen unter 3.000 Euro pro Monat).
Dabei darf für eine Förderung das zu versteuernde Einkommen des Haushalts höchstens 80.000 Euro betragen. Mit jedem Kind erhöht sich der Betrag um 5.000 Euro. Gefördert werden soll der Kauf eines Neuwagens – entweder eines voll-elektrischen Autos oder eines Plug-in-Hybrids – unabhängig vom Listenpreis. Eine Förderung von Gebrauchtwagen ist laut Medienberichten ebenfalls geplant.
Wichtig: Bislang sind dies nur Ankündigungen, die finalen Förderbedingungen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten veröffentlicht. Das Programm soll im Frühjahr 2026 starten.
Wird die beschriebene Förderung eingeführt, können somit vor allem kleine und mittlere Einkommen bei dem Kauf eines E-Autos profitieren. Zusammen mit der landesweiten Förderung von nicht-öffentlichen Ladestationen (40 Prozent der Ausgaben, bis maximal 1.500 Euro) – also beispielsweise für Wallboxen – können Privathaushalte umfassende Unterstützung beim Umstieg auf E-Mobilität erhalten.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen können Bürgerinnen und Bürger jederzeit das Beratungsangebot des Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns gerne!
