Seit dem 16. Dezember 2025 steht ein neuer, befristeter Fördertopf für klimafreundliche Neubauten zur Verfügung: das Effizienzhaus-55-Plus-Programm. Ziel der Förderung ist es, den Neubau energieeffizienter Wohnungen anzukurbeln und bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben schneller umzusetzen.
Dabei handelt es sich um eine Förderung über zinsverbilligte KfW-Kredite mit folgenden Eckpunkten:
- Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung liegt zu Beginn bei 2,84 Prozent effektiv.
- Annuitätendarlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindungen gibt es aktuell für rund 1,94 Prozent effektiv.
Gefördert werden sowohl der Bau als auch der Kauf von Neubauten, einschließlich Nebenkosten. Zudem sind Planungs- und Baubegleitungskosten förderfähig. Die Höhe des Kredits liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der zugesagte Kredit muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Voraussetzungen für die Förderung
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Neubau erfüllt die Anforderungen für ein Effizienzhaus 55
- Wärmeversorgung ohne Öl oder Gas
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben muss die Baubehörde vom Vorhaben Kenntnis erlangt haben, sodass mit der Ausführung begonnen werden darf.
Alle Informationen und Details sind auf der Seite der KfW zu finden: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.
