Wer seit dem Jahreswechsel das eigene Auto mit Benzin oder Diesel vollgetankt hat, wird es gemerkt haben: Die Preise sind gestiegen. Ein Grund dafür ist unter anderem die Erhöhung des CO₂-Preises. Lag dieser im vergangenen Jahr bei 55 Euro pro Tonne CO₂, bewegt er sich in diesem Jahr in einer Preisspanne zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Der ADAC rechnet daher mit einer Preissteigerung beim Tanken um 3 Cent pro Liter.
Doch woher kommt der CO₂-Preis und wie funktioniert der zugrunde liegende Mechanismus?
Der CO₂-Preis wurde 2019 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und gilt seit 2021 für die Bereiche Heizen und Verkehr. Unternehmen, die fossile Energieträger wie Benzin oder Erdgas in Verkehr bringen, müssen für die dabei entstehenden CO₂-Emissionen Emissionszertifikate erwerben. Diese zusätzlichen Kosten werden in der Regel an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem unter anderem Klimaschutzmaßnahmen, Förderprogramme und Entlastungen finanziert werden.
Seit dem Start im Jahr 2021, als der Preis bei 25 Euro pro Tonne CO₂ lag, wurde er schrittweise erhöht und liegt aktuell zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Während der Preis bislang staatlich festgelegt war, soll ab 2028 ein europaweiter Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr greifen. Dann wird sich der CO₂-Preis stärker am Markt orientieren. Eine genaue Preisentwicklung ist daher schwer vorherzusagen, Fachleute gehen jedoch davon aus, dass der CO₂-Preis langfristig weiter steigen wird.
Was bedeutet der CO₂-Preis für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Ein steigender CO₂-Preis führt zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken, sofern fossile Energieträger genutzt werden. Wie stark die Belastung im Einzelfall ausfällt, hängt vom persönlichen Energieverbrauch ab. Eine erste Abschätzung der CO₂-Kosten für das Heizen können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe des kostenlosen Rechners der Verbraucherzentrale berechnen.
Für Mieterinnen und Mieter gilt eine besondere Regelung: Sie müssen die CO₂-Kosten nicht vollständig allein tragen. Der CO₂-Preis wird zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Dieser Vermieteranteil wird in der Regel automatisch in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Erfolgt der Energiebezug direkt über die Mietpartei, muss die Aufteilung selbst berechnet und der entsprechende Anteil an die Vermieterseite weitergegeben werden.
Mechanismus regt zum Handeln an
Der CO₂-Preis ist ein bewusst eingesetztes Klimaschutzinstrument der Bundesregierung und der Europäischen Union. Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase langfristig zu senken. Durch steigende Preise für fossile Energien sollen Anreize geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen – etwa auf Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme oder den Wechsel vom Verbrennungsmotor hin zu einem Elektrofahrzeug.
Eine individuelle Beratung zu Einsparmöglichkeiten, Förderprogrammen und alternativen Heiz- und Mobilitätslösungen bieten unter anderem die Verbraucherzentrale NRW sowie der Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. an.
