Ein flächendeckender Umstieg von Verbrennern auf E-Autos ist ein wichtiger Baustein, um die CO2-Emissionen im Verkehrsektor zu senken. Die Bundesregierung hatte daher Mitte 2025 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern.“ Bislang gibt es jedoch Anreize vor allem für Dienstwagen – eine entsprechende Förderung für Privathaushalte war 2023 ausgelaufen. Im Hinblick auf die weiterhin meist teuren rein elektrischen Modelle ist der Umstieg auf E-Autos daher mit einigen Hindernissen verbunden.
Nun soll also eine neue Förderung vor allem für Privatleute kommen. Die neue Förderung ist unter anderem abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Haushalts und der Anzahl an Kindern. Zudem gibt es Unterschiede zwischen rein batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybrids oder E-Autos mit Range-Extender.
Folgende Fördermittel gibt es beispielsweise für rein batterieelektrische Fahrzeuge:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Gefördert wird sowohl der Kauf eines Neuwagens, als auch das Leasing. Entscheidend ist dabei der Tag der Zulassung, der nach dem 01.01.2026 liegen muss. Da die Förderanträge voraussichtlich erst ab Mai 2026 gestellt werden können, können früher zugelassene Autos noch rückwirkend gefördert werden.
Wichtig: Alle Informationen, sowie die wichtigsten Antworten auf häufige Fragen sind aufgeführt auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Wird die beschriebene Förderung eingeführt, können somit vor allem kleine und mittlere Einkommen bei dem Kauf eines E-Autos profitieren. Zusammen mit der landesweiten Förderung von nicht-öffentlichen Ladestationen (40 Prozent der Ausgaben, bis maximal 1.500 Euro) – also beispielsweise für Wallboxen – können Privathaushalte umfassende Unterstützung beim Umstieg auf E-Mobilität erhalten.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen können Bürgerinnen und Bürger jederzeit das Beratungsangebot des Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns gerne!
